BZ-Ombudsrat gibt CDU recht

Beschwerde gegen ungerechte Kommentierung ist erfolgreich

Über die Umstände, die zur Ablehnung der Wiederwahl des Finanzdezernenten Christian Geiger durch unsere Ratsfraktion geführt haben, hatten wir – auch auf unserer Internetseite – im Dezember des vergangenen Jahres umfassend informiert. Unser ehemaliger Fraktionsvorsitzender Klaus Wendroth hat sich in diesem Zusammenhang beim Ombudsrat der Braunschweiger Zeitung über die ungerechte Kommentierung durch Frau Cornelia Steiner beschwert. Seine Beschwerde ist dieser Meldung als Anlage beigefügt. 

Nach langer Zeit der Bearbeitung und auf Nachfrage hin hat der Ombudsrat nun seine Bewertung ab- und Klaus Wendroth mit seiner Beschwerde vollumfänglich recht gegeben. Die Stellungnahme befindet sich in Gänze ebenfalls im Anhang dieser Meldung. Hier aber der wichtigste Absatz aus der Stellungnahme: „So teilt der Ombudsrat Ihre Kritik an der unangemessenen Formulierung „plumpe Diffamierung“. Dies gilt ebenfalls für die Formulierung „kopfloses Um-sich-schlagen von Verlierern“. Zur Folgerichtigkeit des Schlusssatzes „Wo bleibt da der Anstand?“ hat der Ombudsrat eine andere Meinung als die Verfasserin. Die Kategorie des menschlichen Anstands greift für ihn hier zu weit. Es handelt sich nach Auffassung des Ombudsrates um ein bedeutsames Thema für die Leserinnen und Leser. Ein differenzierterer Kommentar beziehungsweise ein „Pro und Contra“ wären deshalb nach Ansicht des Ombudsrates das bessere Mittel gewesen.“ 

Es ist nun eindeutig: Der Kommentar von Frau Steiner wird auch vom Ombudsrat der Braunschweiger Zeitung nicht als angemessen angesehen. Leider wird die BZ diese Stellungnahme nicht veröffentlichen, obwohl das in der Vergangenheit gängige Praxis war. Dies ist schon alleine deshalb besonders verwunderlich, da unsere Ablehnung der Wiederwahl des Finanzdezernenten Geiger große Wellen geschlagen hat und uns viel unbegründete Kritik entgegengebracht worden war.

Wir veröffentlichen daher die Stellungnahme des Ombudsrates, um die von Frau Steiner in Ihrem Kommentar gebrachten Anschuldigungen als das zurückzuweisen, was sie sind: unberechtigt und undifferenziert.